Der HDI informiert über eine wichtige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Berechnung des Grundlohns für steuerfreie Zuschläge bei der Entgeltumwandlung.
Mit seinem Urteil (Aktenzeichen VI R 11/21) legt der BFH fest, dass für die Bemessung der Steuerfreiheit von Zuschlägen (Sonntags-, Feiertags- Nachtarbeit) das arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsentgelt maßgebend ist. Zum steuerlichen Grundlohn gehören auch die für die Entgeltumwandlung verwendeten Gehaltsteile.