Unterstützungskasse versendet PSV-Testate

Allgemein, bAV, bBU

Die Unterstützungskasse verschickt ab der 17. KW die PSV-Kurztestate an alle Arbeitgeber, die insolvenzsicherungspflichtige Zusagen in ihrem Bestand haben. Hier die wichtigsten Infos für Sie:

  • Arbeitgeber, die bereits in den vergangenen Jahren die Kurztestate erhalten haben und beim PSVaG angemeldet sind, erhalten vom PSVaG automatisch einen Meldebogen. Dieser kann zusammen mit dem Kurztestat an den PSVaG zurückgeschickt werden. Seit dem Jahr 2020 haben alle Arbeitgeber die Möglichkeit, die Meldung der Beitragsbemessungsgrundlage online zu übermitteln. Dazu steht ein Online-Formular auf der Internetseite der PSVaG zur Verfügung.
  • Arbeitgeber, die bislang noch keine insolvenzsicherungspflichtigen Zusagen hatten, müssen das Kurztestat der Unterstützungskasse ebenfalls an den PSVaG senden.

Die Übersendung der Testate an den PSVaG kann grundsätzlich formlos geschehen, allerdings ist die achtstellige Betriebsnummer zwingend anzugeben. Alternativ kann ein Formular verwendet werden, das der PSVaG auf seiner Internetseite zur Verfügung stellt:

  • Bei der ersten Anmeldung einer sicherungspflichtigen Versorgung sollte der Arbeitgeber das Formular „Erstmeldung zur Insolvenzsicherung bAV“ verwenden.
  • Als Ausfüllhilfe kann der Arbeitgeber die Erläuterung des PSVaG nutzen.

Bei weiteren Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter der Unterstützungskasse telefonisch unter 0221 144 2599 gerne weiter.

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