Wer ist eigentlich für die Lösung von Umweltproblemen zuständig? Eine Umfrage in Deutschland zur Einstellung zum Thema Nachhaltigkeit zeigt: Für 31 % der Befragten sind Unternehmen weitestgehend dafür verantwortlich. Das bedeutet: Von Unternehmen wird immer mehr nachhaltiges Handeln erwartet und Nachhaltigkeit beinhaltet heutzutage mehr als Umweltschutz. Dabei muss das Rad nicht neu erfunden werden und bereits bei der Auswahl der Benefits für Mitarbeiter kann auf nachhaltige Wirkungen geachtet werden.
Werthaltiges und nachhaltiges Gesundheitskonzept
Schon im Jahr 2020 wurde FEELfree als erste betriebliche Krankenversicherung (bKV) von der Universität Bayreuth in Zusammenarbeit mit der Concern GmbH als werthaltiges und nachhaltiges Gesundheitskonzept bestätigt. Das verliehene Testat bescheinigte schwarz auf weiß, dass FEELfree zur Verbesserung der Nachhaltigkeit von Unternehmen beiträgt. Der damals zugrundeliegende Ansatz wurde in der Folge zu einem umfassenden und ganzheitlichen Wirkungsrating mit über 600 definierten Prüfpunkten weiterentwickelt.
Die Gesundheitsbudgets der FEELfree-Produktfamilie sowie unsere betriebliche Pflegelösung FEELcare sind geprüfte Nachhaltigkeitslösungen. Sie leisten nachweislich eine Wirkung und unterstützen Unternehmen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung die Vorgaben von Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD/ESRS) mit den Wirkungsschwerpunkten Beschäftigungssicherung, soziale Absicherung, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu erfüllen.
Hierbei werden die Sustainable Development Goals (SDG) beachtet. Dabei werden die Nachhaltigkeitsthemen „keine Armut (SDG 1)“, „Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)“, „Geschlechtergleichheit (SDG 5)“ und „menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum (SDG 8)“ einbezogen.
Die bKV der Hallesche wurde auf folgende Kriterien geprüft
- Nachhaltigkeit des Anbieters
- Nachhaltigkeit in der Anlage von Kundengeldern
- Langfristiger Erhalt und Bezahlbarkeit des Versicherungsschutzes
- Nachhaltigkeitsbeitrag der Leistungen