6. November 2024
2025 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) und damit die steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbeiträge für Direktversicherungen. Gleichzeitig gilt ab 1. Januar eine einheitliche BBG für Rentenversicherungen. Hier die wichtigsten bAV-Rechengrößen 2025:
- Steuerfreier Höchstbetrag 2025
8 % der BBG: 7728 Euro im Jahr – 644 Euro monatlich - Sozialversicherungsfreier Höchstbetrag 2025
4 % der BBG: 3864 Euro im Jahr – 322 Euro monatlich
Vorteil: mehr Entgeltumwandlung in der bAV möglich
Beschäftigte profitieren durch die höhere BBG in der Rentenversicherung zumindest bei der betrieblichen Altersversorgung. So können Mitarbeiter künftig bis zu 644 Euro monatlich / 7728 Euro im Jahr (8 % der RV-BBG) steuerfrei und bis zu 322 Euro monatlich / 3864 Euro im Jahr (4 % der RV-BBG) sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen. Der steuerfreie Anteil steigt somit um 40 Euro, und der sozialabgabenfreie Anteil steigt um 20 Euro.