Der I. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hatte in mehreren Urteilen zu Direktzusagen von Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) entschieden, dass ein paralleler Bezug von Versorgungsbezügen und Aktivvergütung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt – und zwar unabhängig davon, ob der GGF durch den Parallelbezug mehr erhält als zuvor.
Mit seinem Urteil vom 15.03.2023 (I R 41/19) vollzieht der BFH nun eine klare Änderung seiner Rechtsauffassung. Lesen Sie im folgenden Infoblatt, was neu ist.
Infoblatt zum versorgungsbezug (PDF)
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