Die GesundheitsRente basiert auf tarifvertraglichen Regelungen zur bAV für medizinische Fachangestellte in ärztlichen, zahnärztlichen und tierärztlichen Praxen.Mit der GesundheitsRente können diese tarifvertraglichen Regelungen umgesetzt werden. Die Mitarbeitenden profitieren dabei von Sonderkonditionen.
Gut zu wissen: Auch Mitarbeitende von Apotheken können die GesundheitsRente zum Aufbau einer bAV nutzen.
Unsere Lösungen für alle medizinischen, tiermedizinischen und zahnmedizinischen Fachangestellten.
Die GesundheitsRente ist damit der Standard zur Altersversorgung der Medizinischen Fachangestellten. Auch wenn die tarifvertraglichen Regelungen im Einzelfall (wegen fehlender, tarifvertraglicher Bindung) nicht zwanghaft anwendbar sein sollten, so setzen die Regelungen dennoch den Maßstab für die Mitarbeitergewinnung und -bindung bei Praxismitarbeiter(inne)n.