AXA Leben hält die Überschussbeteiligung mit einer laufenden Verzinsung von 2,6 %* auch für 2023

bAV, bBU

Die Überschussbeteiligung von AXA Leben – inkl. DBV ZN** – bleibt im Jahr 2023 für Renten- und Kapitallebensversicherungen mit laufender Beitragszahlung unverändert bei 2,6 %*. Damit wird sie voraussichtlich wieder deutlich über dem Marktdurchschnitt liegen.

Dank ihrer nachhaltig finanziellen Stabilität und Stärke, großem, globalem Know-how in der Kapitalanlage und ausgezeichnetem Risikomanagement hält AXA Leben ihre Überschussbeteiligung auf hohem Niveau. Kund:innen profitieren von einer weitsichtigen Kapitalanlage und aktivem Risikomanagement.

Die laufende Verzinsung von 2,6 %* für das Jahr 2023 bedeutet in einem seit Jahren herausfordernden Kapitalmarkt sowohl für das Neugeschäft als auch im Bestand weiterhin attraktive Erträge.

Relax Rente
Für den laufenden Beitrag gilt im Jahr 2023 eine zu 2022 unveränderte laufende Verzinsung von 2,6 %*.

Risikoversicherungen und Berufsunfähigkeits-/ Dienstunfähigkeits-(Zusatz)versicherungen
Auch die Überschussbeteiligung der Risikoversicherungen sowie anwartschaftlichen Berufsunfähigkeits- und Dienstunfähigkeits-(Zusatz) versicherungen bleibt im Jahr 2023 unverändert.

AXA Leben bestätigt ihre Finanzstärke
Neben dieser attraktiven Überschussbeteiligung beweisen die überdurchschnittliche Solvency II-Quote sowie die stetigen Höchstbewertungen renommierter Analysehäuser die Finanzstärke von AXA Leben und der AXA Gruppe, einer der größten, umsatzstärksten Versicherer und Top 10 Vermögensverwalter der Welt.

Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf melden Sie sich gerne bei mir!

Ansprechpartner

Stefan Johannes Schreiber
Key Account Manager Vorsorge
M: 01520 9372742
StefanJohannes.Schreiber@axa.de

* Laufende Verzinsung (Garantiezins plus Zinsüberschussanteil) für Renten- und Kapitallebensversicherungen mit laufender Beitragszahlung. Verträgen mit einem höheren Garantiezins wird selbstverständlich dieser höhere Zins gutgeschrieben.
** Betrifft Verträge der DBV ZN, die ab 01.01.2013 – also nach der Fusion – abgeschlossen worden sind und kein Bestandsneugeschäft zu vor dem 01.01.2013 abgeschlossenen DBV-Kollektiven sind.

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