bAV: Was der Anstieg der BBG für Betriebsrenten bedeutet- procontra online

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Im nächsten Jahr steigen wieder die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) für die Sozialversicherung. Das hat auch Auswirkungen für die Arbeit der Vorsorgeberater. Ein kurzer Überblick mit Beratungsansätzen zu bAV und PKV 2023.

Zum 1. Januar ändern sich wie gewöhnlich die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG). Nachdem sie 2022 erstmals in der Geschichte gesenkt worden waren und Chaos bei Betriebsrenten auslösten, steigen die Rechengrößen zur Sozialversicherung 2023 nach einem Referentenentwurf des BMAS wieder an.

Gemeint ist der maximale Bruttolohnbetrag, bis zu dem in die Sozialversicherung eingezahlt werden muss. In der gesetzlichen Rentenversicherung West – maßgeblich für Einzahlungen in die Betriebsrente – steigt er laut Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung um 250 Euro auf 7.300 Euro pro Monat (87.600 Euro im Jahr). Im Osten steigt die BBG sogar um 350 Euro auf 7.100 Euro (85.200 Euro im Jahr). Dieselben Werte gelten in der Arbeitslosenversicherung.

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