Beitragsbemessungs-Grenzen steigen auf breiter Front

bAV, bBU

Der Entwurf für die Sozialversicherungs-Grenzwerte für 2023 liegt vor. Demnach steigen die Beitragsbemessungs-Grenzen (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung auf jährlich 87.600 Euro in den alten und 85.200 Euro in den neuen Bundesländern. Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt dann eine BBG von 59.850 Euro im Jahr, die Versicherungspflicht-Grenze wächst auf 66.600 Euro. Lesen Sie, welche Auswirkungen diese Erhöhungen haben.

  • Wechsel in die PKV wird erschwert
  • BBG in der Rentenversicherung erhöht sich deutlich
  • Bezugsgröße steigt ebenfalls
  • Höchstbeiträge steigen an
  • Zwei Stufen zum Inkrafttreten

Vollständiger Artikel auf versicherungsjournal.de (09.09.2022)

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