Warten auf die Rechnungszinserhöhung 2025 lohnt sich nicht – besonders in der bAV. Denn mit der Anpassungsgarantie der Bayerischen werden Ihre Kunden von der Umstellung der bAV-Tarife in den Durchführungswegen Direktversicherung, Unterstützungskasse und Pensionszusage profitieren.
Das bedeutet konkret: Alle betroffenen bAV-Fondsverträge, die 2024 beginnen, werden bezüglich des garantierten Mindest-Rentenfaktors zum Januar 2025 geprüft und auf die besseren Konditionen umgestellt.