Geldwäschegesetz: Neuer Leitfaden für Berater und Vermittler

bAV, bBU

Das Geldwäschegesetz wird ständig geändert und verschärft. Das stellt unabhängige Vertriebsexperten vor immer neue Herausforderungen. Die beiden Verbände AfW und VOTUM haben daher ihre Arbeitshilfen zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz überarbeitet.

Vermittler, die ihren Kunden Versicherungen verkaufen oder Anlageprodukte vertreiben, haben die Pflicht, den Staat beim Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu unterstützen. Das bedeutet, sie müssen bestimmte Vorgaben des Geldwäschegesetzes bei der Beratung und Vermittlung erfüllen – etwa die Identität ihrer Kunden und die Herkunft von deren Vermögens genau prüfen.

Damit Berater und Vermittler hinsichtlich ihrer Aufgaben und Pflichten im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz auf dem Laufenden sind, haben die beiden Branchenverbände AfW und VOTUM ihre Arbeitshilfen, die sie bereits seit 2021 herausgeben, jetzt aktualisiert.

In die neue Version flossen aktuellen Entwicklungen und Erfahrungen in der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung ein. Außerdem wurde jetzt auch berücksichtigt, dass viele Finanzberater mit Untervermittlern zusammenarbeiten. Daher wurden die Arbeitshilfen um einen entsprechenden Bereich ergänzt.

Berater und Vermittler, die unter das Geldwäschegesetz fallen, können die aktualisierten Arbeitshilfen wie bisher auch schon kostenlos für ihr Vertriebsgeschäft nutzen und sie sich beim VOTUM-Verband und beim AfW-Verband herunterladen.

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