HDI: BAG-Urteil zum Kapitalwahlrecht- Regelung eines Kapitalwahlrechts des ArbG in einer Versorgungszusage

bAV, bBU
BAG-Urteil vom 17.01.2023 – 3 AZR 220/22

Ein in den AGB des ArbG geregeltes Recht, nach seiner Entscheidung anstelle laufender Renten eine Kapitalzahlung zu leisten, ist mit § 308 Nr. 4 BGB unvereinbar und unwirksam, wenn die Kapitalleistung nicht mind. dem versicherungsmathematisch ermittelten Barwert der laufenden Renten entspricht.

Sachverhalt (vereinfacht dargestellt):
Die Parteien streiten darüber, ob der ehemalige ArbG (= Kläger) berechtigt ist, anstelle einer laufenden Altersrente eine einmalige Kapitalzahlung zu erbringen.

Artikel „BAG-Urteil zum Kapitalwahlrecht“ (PDF)

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