In der Übersicht finden Sie die aktuellen Bemessungsgrößen für 2024, für West und Ost – unter anderem den neuen steuerfreien Höchstbetrag gem. § 3 Nr. 63 EstG:
8 % der Renten-BBG West
(Sozialversicherungsfreiheit auf 4 % der Renten-BBG West begrenzt 302 EUR mtl.)
- jährlich 7.248 EUR
- monatlich 604 EUR
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