- PSV-Beitragssatz steigt von 0,6 ‰ auf 1,8 ‰
- Beitragssatz bleibt im langjährigen Mittel auf sehr niedrigem Niveau
- Ein Beitragsvorschuss für 2023 wird nicht erhoben
Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) hat am 16.11.2022 den Beitragssatz für das Jahr 2022 auf 1,8 Promille festgesetzt (Vorjahr 0,6 Promille). Trotz deutlicher Anhebung bleibt der Beitragssatz im langjährigen Mittel auf sehr niedrigem Niveau.
Die Festsetzung begründete der PSVaG wie folgt: Im Juni 2022 bewegten sich die Anzahl der PSV-gesicherten Schäden sowie das zugehörige Schadenvolumen in etwa auf dem Vorjahresniveau. Aufgrund des schwierigen Kapitalmarktumfeldes sowie geringerer entlastender Effekte (insbesondere einer deutlich geringeren Rückstellung für Beitragsrückerstattung) hatten wir Ende des ersten Halbjahres einen Beitragssatz für 2022 über dem Vorjahreswert aber unter dem langjährigen Mittel von 2,7 Promille erwartet. Diese Entwicklungen haben sich im zweiten Halbjahr weiter verfestigt.
Ein Vorschuss für 2023 wird derzeit nicht erhoben. Die Entscheidung über die eventuelle Erhebung eines Vorschusses wird im ersten Halbjahr 2023 getroffen.