Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 11.09.2023 den Referentenentwurf zu einer Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2024 veröffentlicht. Infolge der im Jahr 2022 gestiegenen Bruttolöhne und -gehälter soll u. a. die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigen.
Die Zustimmungen des Bundeskabinetts und des Bundesrates werden – wie jedes Jahr – in den nächsten Monaten erwartet. Änderungen an den im Referentenentwurf genannten Werten sind nicht zu erwarten.
In der folgenden Vertriebsinfo erhalten Sie einen Überblick über die vorgeschlagenen, voraussichtlichen neuen Werte.