Neue ESG-Beratungspflicht – das sollten Sie für Ihre Beratung wissen

bAV

Mit der Taxonomie- und der Offenlegungsverordnung hat die EU wichtige Schritte in Richtung Nachhaltigkeit im Finanzsektor unternommen. Nun folgt ein weiterer Schritt: Seit dem 2. August 2022 sind Vermittler dazu verpflichtet, Präferenzen ihrer Kunden in Bezug auf Nachhaltigkeitskriterien (ESG) bei der Geldanlage abzufragen. Die entsprechenden Regelungen sind Teil der IDD/MiFID II-Verordnung. Sie ergänzen die bestehende Geeignetheitsprüfung.

Erfahren Sie im aktuellen Newsletter-Beitrag der Canada Life, was die neue Regelung beinhaltet und wie Sie die Canada Life dabei unterstützt.

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