Neues aus der Task Force „Betriebliche Fürsorge“

Allgemein, bAV, bBU, bKV, bPV

Unter dem Begriff „Betriebliche Fürsorge“ vereint die ALH Gruppe schon seit einiger Zeit das, was zusammengehört: Die betriebliche Altersversorgung (bAV) und die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Jeden Tag arbeitet die ALH Gruppe mit Ihnen gemeinsam daran, erlebbare und attraktive Benefitkonzepte in den Firmen zu implementieren. Vielen Dank für so viel Engagement! Gerne möchte die ALH Gruppe mit Ihnen noch mehr Firmen für die bAV und bKV begeistern. Aus diesem Grund ht die ALH Gruppe heute großartige Neuigkeiten für Sie.

Mindestpersonenzahl 10? Nein, ab sofort nur noch 5!

Was sind die Voraussetzungen?

  • Ein Unternehmen implementiert ein rein arbeitgeberfinanziertes Konzept der „Betrieblichen Fürsorge“ mit der ALH Gruppe
  • Fünf Personen erhalten eine arbeitgeberfinanzierte bAV und bKV
  • Die Beantragung bzw. der Abschluss des Rahmenvertrages muss zeitgleich erfolgen

Gesundheitsprüfung in der bAV
Mit der neuen Lösung erfolgt die Risikoprüfung nach den aktuellen Annahmerichtlinien für arbeitgeberfinanzierte Versorgungen bereits ab fünf Personen anstatt wie bisher ab zehn Personen.

Annahmevoraussetzung in der bKV
Die Mindestpersonenanzahl wird für die FEEL-Produkte (ausgenommen FEELcare und die weiteren bKV-Tarife) ebenfalls von zehn auf fünf Personen reduziert.

Vertrieblicher Mehrwert
Dieses Konzept der „Betrieblichen Fürsorge“ ist ideal für „Kleinst-Unternehmen“ geeignet. Insbesondere für diese Unternehmen ist der Verlust von Mitarbeitern schwer auszugleichen. Ein rein arbeitgeberfinanziertes Benefitkonzept ist daher besonders hilfreich, wenn es darum geht, Mitarbeiter langfristig zu binden und zu motivieren.

Durch das Herabsetzen der Mindestpersonenzahl von zehn auf fünf Personen wird der Zugang zu einer guten Versorgung so einfach wie nie.

Mit digidor machen Sie betriebliche Fürsorge „greifbar“

Marketing auf Knopfdruck: Mit digidor nutzen Sie kostenlose Online-Kampagnen, die Sie mit wenigen Klicks personalisieren und an Ihre Kunden schicken können. Alle Infos finden Sie hier.

Ab sofort steht für Sie auch die neue Kampagne „Betriebliche Fürsorge: Die starke Kombination aus bAV und bKV“ zur Verfügung. Jetzt entdecken:

Kampagnen-Vorschau 

Bessere Berufsgruppeneinstufung für große Kollektive

Bei Abschluss einer bKV der Hallesche kann bei größeren Kollektiven mit einer firmenspezifischen Risikoeinstufung ein betriebliches Gesundheitsmanagement unterstellt und bei der BG-Einstufung entsprechend berücksichtigt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne per Mail an die bAV Vertriebsunterstützung unter betriebliche-fuersorge@alh.de.

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