Um Ihnen den Zugang auch zu kleineren Betrieben zu erleichtern, haben wir zum Jahresbeginn unsere Annahmerichtlinien in Bezug auf die Versicherbarkeit von Vorerkrankungen sowie laufender und geplanter Behandlungen deutlich verbessert. Diese sind neuerdings bei Firmen ab 10 Mitarbeitenden versichert.
Mit dem Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung erhält die Belegschaft eine wichtige Sozialleistung vom Arbeitgeber. Durch den Verzicht auf Wartezeiten beginnt der Versicherungsschutz sofort mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Damit verfügen Mitarbeitende über verlässliche und planbare Sicherheit bei Krankheiten und Unfällen.
In Einzelfällen kann es jedoch vorkommen, dass Mitarbeitende eine Behandlung schon vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn begonnen haben oder eine solche zumindest geplant war. Schon bisher waren auch solche Fälle bei Firmen ab 25 Mitarbeitenden (Zahnbehandlungen) bzw. 50 Mitarbeitenden (Krankenhausbehandlungen) mitversichert.
Vertriebsinfo Annahmerichtlinien (PDF)
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