Vermögenswirksame Leistungen in der bAV

Allgemein, bAV, bBU

Aus „Nichts“ wird leicht eine große Rente, wenn Mitarbeiter ihre vermögenswirksamen Leistungen in eine Betriebsrente investieren. Bei einer herkömmlichen Anlage muss auf die vermögenswirksamen Leistungen – genau wie für das Gehalt – Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Deutlich attraktiver wird die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen, wenn der Mitarbeiter den Arbeitgeberanteil als Entgeltumwandlung in eine Altersversorgung investiert, denn diese sind steuer- und sozialabgabenfrei. Das beigefügte Berechnungsbeispiel kann überzeugender nicht sein.

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