Durch geförderte Arbeitgeberbeiträge für Mitarbeiter mit kleineren und mittleren Einkommen kann der Arbeitgeber Mitarbeiter über die betriebliche Altersversorgung (bAV) kostengünstig an das Unternehmen binden. Mit der „Kombi Rente“ der Württembergischen Lebensversicherung braucht es dafür nur einen Vertrag. Fördergelder sind oft an komplizierte Regelungen gebunden – bei der Förderung von Arbeitgeberbeiträgen zur bAV nach §100 EStG jedoch nicht: Der Arbeitgeber führt einfach weniger Lohnsteuer ab. Die entsprechenden Beträge ermittelt das Lohnabrechnungssystem; ein separater Antrag ist nicht nötig.
Mit der „KombiRente“ reduziert zum Beispiel die Württembergische Lebensversicherung den bürokratischen Aufwand für Unternehmen deutlich, denn man kann von der Integration aller Fördermöglichkeiten in einem einzigen Vertrag profitieren. Im Falle der Geringverdiener wären sonst bis zu drei Verträge für Entgeltumwandlung, Arbeitgeberbeitrag und §100-Förderung notwendig. Dafür wurde die „KombiRente“ der Württembergischen vom Deutschen Institut für Service-Qualität zum Versicherungsprodukt des Jahres 2020 gekürt. Die „KombiRente“ ist für Mitarbeiter aller Lohngruppen anwendbar und somit ein Tarif, der in der gesamten Belegschaft Anwendung finden kann. Auch dann, wenn ein Mitarbeiter sich gehaltlich aus der Bandbreite bis 2.575 Euro brutto herausentwickelt.
Viel Erfolg mit diesem Vertriebsansatz!