WW: Nutzung der vollen staatlichen Förderung

Allgemein, bAV, bBU

Unsere bestandsführende Abteilung informiert uns sehr regelmäßig darüber, dass Direktversicherungen nicht selten zum Versicherungsbeginn mit dem maximal geförderten Beitrag abgeschlossen werden. Es erfolgt aber in den Folgejahren in vielen Fällen keine Beitragsanpassung. Es sei denn, im Vertrag wurde die automatische Anpassung gleich dokumentiert.

Es lohnt deshalb ein Blick in die Bestandslisten. Ihr Kunde hat sich bewusst für die maximale Förderung entschieden, nicht nur im ersten Versicherungsjahr. Mit unserem Kurzantrag machen wir die Anpassung für Sie und Ihren Kunden sehr einfach.

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